Mehr BAföG

Bundesbildungsministerin Annette Schavan will das BAföG für Studierende und Schüler/innen um zwei Prozent und die Elternfreibeträge um drei Prozent erhöhen.

 

 

Wie viel BAföG gibt es bisher maximal?

Der maximale monatliche Förderungsbetrag beträgt 648 €. Dieser Betrag kann dann zustandekommen, wenn die / der Studierende eine eigene Wohnung hat und Kranken- sowie Pflegeversicherung selbst bezahlen muss.

Maximaler BAföG-Satz ab 1.8.2008

 

bei den Eltern wohnend

mit eigener Wohnung

Grundbedarf 366,- 366,-
Bedarf zur Unterkunft 48,- 146,-
Mietkostenzuschlag (max.) -- 72,-
Zuschuss für Krankenversicherung* 54,- 54,-
Zuschuss für Pflegeversicherung* 10,- 10,-

max. Förderung

€ 482,--

€ 648,--


 

Der Kranken- und Pflegekassenzuschlag wird nur denjenigen gesetzlich versicherten Studierenden gewährt, die als Studierende pflichtversichert sind. Den Zuschlag erhalten danach nicht die Studierenden, die als WaisenrentnerInnen oder Erwerbstätige bereits versicherungspflichtig sind.

 

Wovon hängt die Fördersumme ab?

Wie viel Sie im Einzelfall bekommen, hängt in der Regel vom Einkommen Ihrer Eltern ab. Im Bundesdurchschnitt erhalten rund 38 Prozent aller BAföG-EmpfängerInnen den Höchstsatz von 648 €. Der durchschnittlich ausgezahlte monatliche Förderungsbetrag beläuft sich auf immerhin 375 €. (Quelle: Deutsches Studentenwerk)

 

In Ausnahmefällen wird BAföG auch elternunabhängig gewährt, z.B. wenn Sie vor Beginn des Studiums schon eine bestimmte Zeit lang berufstätig gewesen sind. In diesem Fall können Sie grundsätzlich mit dem Höchstsatz rechnen!

 

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