Bildungsgutscheine für Seminare

Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 € können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600 € (oder 51.200 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen.

 

Der Gutschein gilt erstmals auch für Weiterbildungen im Bereich des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG sowie der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung BKrFQV.

 

Weitere Informationen unter www.bildungsprämie.info


 

 

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